Wenn Ihr Jahresverbrauch mehr als 6.000 kWh beträgt, werden Sie bis 2032 gemäß dem Gesetz zu Neustart der Digitalisierung der Energiewende von uns angeschrieben, um Ihren Zähler gegen eine moderne Messeinrichtung zu wechseln. In diesem sogenannten Pflichteinbaufall ist der Zählerwechsel für die kostenfrei. Sie werden automatisch von uns angeschrieben. Möchten Sie selbst einen Zählerwechsel beantragen, zum Beispiel um dynamische Stromtarife nutzen zu können, sind die Kosten für den Zählerwechsel von Ihnen zu übernehmen. Die Kosten finden Sie in der jeweils aktuellen Fassung unserer Ergänzenden Bedingungen. Ergänzende Bedingungen - Stromanschluss: ThuegaNETZE_Stromanschluss_Ergaenzende-Bedingungen_NDAV.pdf