Wenn Ihr Zähler gesperrt wurde (z. B. aufgrund unbezahlter Rechnungen), kann ausschließlich Ihr Energielieferant die Entsperrung veranlassen – nicht der Netzbetreiber.
Bitte wenden Sie sich direkt an den Energielieferanten, bei dem Sie Ihren Vertrag abgeschlossen haben. Dort erfahren Sie:
- Warum der Zähler gesperrt wurde,
- Welche Schritte für die Entsperrung erforderlich sind (z. B. Begleichung offener Beträge),
- und wann eine Entsperrung möglich ist.