Stromzähler unterliegen gesetzlichen Eichfristen – je nach Zählertyp liegt diese bei 8 bis 16 Jahren. Nach Ablauf dieser Frist muss der Zähler ausgetauscht oder neu geeicht werden.
Da nicht alle Zähler im Haus gleichzeitig eingebaut wurden, hat jeder Zähler ein eigenes Eichdatum. Deshalb kann es vorkommen, dass nur Ihr Zähler jetzt gewechselt wird, während andere noch gültig sind.
Der Austausch richtet sich allein nach dem Alter und Typ des Zählers – nicht nach der Wohnung oder dem Haushalt.
Gut zu wissen:
- Der Austausch ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 21b EnWG).
- Sie werden rechtzeitig vor dem Wechsel informiert.
- Es entstehen für Sie in der Regel keine zusätzlichen Kosten.